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   OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06   

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https://dejure.org/2006,22685
OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,22685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2006 - 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,22685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,22685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 172
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags; Bezugnahme auf Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Anlagen und Aktenbestandteile zur Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren; Formelle Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • Judicialis

    StPO § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags; Bezugnahme auf Anlagen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06
    Der Antragsschrift muss - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1988, S. 1773; NStZ 2004, S. 215) - die Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO zu entnehmen sein (Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06
    Wird aber - wie hier - erst durch die Kenntnisnahme vom Inhalt der in Bezug genommenen Anlagen oder sonstiger Schriftstücke die erforderliche schlüssige Sachverhaltsdarstellung erreicht so ist eine Bezugnahme unzulässig (Meyer-Goßner, a.a.O.; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406), Eine solche Art der Darstellung würde nämlich, da nicht mehr die eigene Sachdarstellung tragendes Element des Antrages wäre, zu einer Umgehung der Formvorschrift des § 172 StPO führen.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1989 - 2 Ws 229/89
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06
    Die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten bildet aber regelmäßig den Kernpunkt des Strafverfahrens, auf ihre Darstellung kann daher in der Regel in einem Klageerzwingungsverfahren nicht verzichtet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Januar 2000 - 5 Ws 5/2000 - OLG Düsseldorf NJW 1989, S. 3296).
  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 1 Ws 174/11

    Vorliegen der Voraussetzungen des Klageerzwingungsverfahrens i.R.d. Kaufs oder

    17. Oktober 2006 - 1 Ws 676/06; OLG Düsseldorf NJW 1989, 3296).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 1 Ws 153/11

    Vorliegen von Formerfordernissen für die Erhebung einer öffentlichen Klage i.R.e.

    Die Darstellung und die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten betrifft aber regelmäßig den Kernpunkt eines Strafverfahrens, so dass auf ihre Darstellung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf Klageerzwingung nicht verzichtet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Oktober 2006- 1 Ws 676/06; OLG Düsseldorf, NJW 1989, S. 3296).
  • OLG Hamm, 18.12.2014 - 5 Ws 333/14

    Zu den strengen Anforderungen an ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 3

    Denn die Darstellung und die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Be­ schuldigten betrifft regelmäßig den Kernpunkt eines Ermittlungs- bzw. Strafverfah­ rens, so dass auf ihre Darstellung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines An­ trags auf Kfageerzwinigung nicht verzichtet werden kann (vgl.: Beschluss des hiesi­ gen 1. Strafsenats vom 17. Oktober 2006 zu 1 Ws 676/06; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 3296), worauf der Generalstaatsanwalt in seiner Stellungnahme vom 29. Okto­ ber 2014 bereits zutreffend hingewiesen hat.
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